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[VO über die Zuständigkeit für die Erstattung der Fahrgeldausfälle durch die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr] | TH
[EFBefSchwBÖPNV]: § 2 [Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes]
Rechtsstand: 08.02.2025