ThürGefGZustVO
- ThürGefGZustVO
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Zweiter Abschnitt Zuständigkeiten nach der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt und den Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) (§§ 2 - 6)
- § 2 [Zuständigkeit für Ausnahmeregelungen]
- § 3 [Zuständigkeiten der Landkreise und freien Städte]
- § 4 [Zuständigkeit der Polizeidirektionen]
- § 5 [Zuständigkeiten nach dem GGVSE]
- § 6 [Zuständigkeit für Feuerlöschgeräte]