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[Thüringer G über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften] | TH
ThürIKTGerStG: § 5 Dienstaufsicht; Zuständigkeiten der IT-Stelle der Thüringer Gerichte und Staatsanwaltschaften
Rechtsstand: 09.02.2025