ThürJAPO
- ThürJAPO
- Inhaltsübersicht (redaktionell)
- Inhaltsübersicht (amtlich)
- Vorbemerkung
- Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 - 11)
- Zweiter Abschnitt Studium, staatliche Pflichtfachprüfung und universitäre Schwerpunktbereichsprüfung; erste Prüfung (§§ 12 - 31)
- § 12 Inhalt des Studiums
- § 13 Studienzeit, ordnungsgemäßes Studium, Anrechnung von Studienhalbjahren, Studium in Teilzeit
- § 14 Prüfungsstoff
- § 15 Praktische Studienzeiten
- § 16 Voraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung
- § 17 Zulassungsantrag
- § 18 Entscheidung über die Zulassung
- § 19 Staatliche Pflichtfachprüfung
- § 20 Schriftliche Prüfung
- § 21 Ergebnis der schriftlichen Prüfung
- § 22 Zulassung zur mündlichen Prüfung und Ausschluss von der mündlichen Prüfung
- § 23 Mündliche Prüfung
- § 24 Bewertung der mündlichen Prüfung
- § 25 Prüfungs- und Abschlussnote der staatlichen Pflichtfachprüfung sowie Voraussetzung für das Bestehen
- § 26 Prüfungsniederschrift
- § 27 Prüfungsbescheid, Zeugnis über die erste Prüfung, Bezeichnung, Platznummer
- § 28 Wiederholung der nicht bestandenen staatlichen Pflichtfachprüfung
- § 29 Freiversuch, Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung nach bestandener Prüfung
- § 30 Einsicht in die schriftlichen Aufsichtsarbeiten der staatlichen Pflichtfachprüfung
- § 31 Ausbildung in den Schwerpunktbereichen und universitäre Schwerpunktbereichsprüfung
- Dritter Abschnitt Vorbereitungsdienst (§§ 32 - 43)
- Vierter Abschnitt Zweite Staatsprüfung (§§ 44 - 54)
- Fünfter Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen (§§ 55 - 57)
- Schlussformel