ThürNRG
- ThürNRG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Elfter Abschnitt Grenzabstände für Pflanzen (§§ 44 - 52)
- § 44 Grenzabstände für Bäume, Sträucher und einzelne Rebstöcke
- § 45 Grenzabstände für Hecken
- § 46 Ausnahmen
- § 47 Berechnung des Abstandes
- § 48 Grenzabstände im Weinbau
- § 49 Grenzabstände für Wald
- § 50 Abstände von Spaliervorrichtungen und Pergolen
- § 51 Anspruch auf Beseitigung oder Zurückschneiden
- § 52 Nachträgliche Grenzänderungen