ThürRiG
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- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Fünfter Abschnitt Staatsanwälte (§§ 82 - 84)
- Zweiter Unterabschnitt Vertretung der Staatsanwälte (§§ 83 - 84)
- § 83 Bildung und Aufgaben der Staatsanwaltsräte und des Hauptstaatsanwaltsrats
- § 84 Zusammensetzung und Wahl der Staatsanwaltsräte und des Hauptstaatsanwaltsrats
- Zweiter Unterabschnitt Vertretung der Staatsanwälte (§§ 83 - 84)