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ThürRiStAG
Gesamte Vorschrift
ThürRiStAG
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Zweiter Abschnitt Vertretungen der Richter und Staatsanwälte (§§ 16 - 49a)
Zweiter Unterabschnitt Präsidialrat (§§ 30 - 33)
§ 30 Errichtung, Zusammensetzung und Aufgaben des Präsidialrats
§ 31 Wählbarkeit und Vorsitz
§ 32 Verfahren bei Beteiligung
§ 33 Verfahren bei abweichender Stellungnahme des Präsidialrats
Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetz | TH
ThürRiStAG: § 31 Wählbarkeit und Vorsitz
Rechtsstand: 01.01.2025
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