ThürRiStAG
- ThürRiStAG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Vierter Abschnitt Richterdienstgerichte (§§ 69 - 98)
- Erster Unterabschnitt Errichtung und Zuständigkeit (§§ 69 - 73)
- Zweiter Unterabschnitt Besetzung (§§ 74 - 78)
- Dritter Unterabschnitt Disziplinarverfahren (§§ 79 - 87)
- Vierter Unterabschnitt Versetzungs- und Prüfungsverfahren (§§ 88 - 98)
- § 88 Anwendung der Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung
- § 89 Vorläufige Untersagung der Führung der Amtsgeschäfte
- § 90 Einleitung des Versetzungsverfahrens
- § 91 Urteilsformel im Versetzungsverfahren
- § 92 Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit mit Zustimmung des Richters
- § 93 Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ohne Zustimmung des Richters
- § 94 Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit bei Bekleidung mehrerer Ämter
- § 95 Einleitung des Prüfungsverfahrens
- § 96 Urteilsformel im Prüfungsverfahren
- § 97 Aussetzung des Prüfungsverfahrens
- § 98 Kostenentscheidung bei Feststellung der Nichtigkeit der Ernennung oder der Entlassung