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ThürRkwErstG 2024

[Thüringer G zur Erstattung von Mehrkosten nach SGB II, IX und XII für das Jahr 2024 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten] | TH
ThürRkwErstG 2024: § 1 Erstattung und Bestimmung der zu berücksichtigenden Sozialleistungen und Verwaltungskosten sowie Ermittlung des Zuschussbedarfes
Rechtsstand: 30.04.2025