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Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung | TH
ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO: § 9 Beschränkungen und besondere Besuchs- und Infektionsschutzkonzepte in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, stationären Einrichtungen der Pflege, besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen in der Eingliederungshilfe nach dem Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz und Tagespflegeeinrichtungen
galt bis: 15.07.2020