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Thüringer SARS-CoV-2-Maßnahmenfortentwicklungsverordnung | TH
ThürSARS-CoV-2-MaßnFortentwVO –: § 9 Verbote und Maßnahmen in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, stationären Einrichtungen der Pflege und besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen in der Eingliederungshilfe nach dem Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz
Rechtsstand: 10.02.2025