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ThürSchStG
Gesamte Vorschrift
ThürSchStG
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Dritter Abschnitt Das Schlichtungsverfahren in Strafsachen (§§ 35 - 45)
Erster Unterabschnitt Das Sühneverfahren vor Erhebung der Privatklage (§§ 35 - 39)
§ 35 Sachliche Zuständigkeit für den Sühneversuch
§ 36 Absehen vom Sühneversuch
§ 37 Beschränkung der Gründe zur Ablehnung des Sühneversuchs
§ 38 Ladung des gesetzlichen Vertreters der beschuldigten Partei
§ 39 Sühnebescheinigung
Thüringer Schiedsstellengesetz | TH
ThürSchStG: § 39 Sühnebescheinigung
Rechtsstand: 23.11.2024
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