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ThürUrlVO
Gesamte Vorschrift
ThürUrlVO
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Zweiter Abschnitt Erholungsurlaub und Zusatzurlaub (§§ 4 - 16)
Zweiter Unterabschnitt Zusatzurlaub (§§ 9 - 13)
§ 9 Zusatzurlaub für schwerbehinderte Beamte
§ 10 Begriffsbestimmung
§ 11 Zusatzurlaub für Wechselschicht-, Schicht- und Nachtdienst
§ 12 Zusatzurlaub in sonstigen Fällen
§ 13 Umfang des Zusatzurlaubs
Thüringer Urlaubsverordnung | TH
ThürUrlVO: § 10 Begriffsbestimmung
Rechtsstand: 20.11.2024
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