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Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten für den Vollzug wirtschaftsrechtlicher Vorschriften auf den Gebieten der Preisbildung und Preisprüfung bei öffentlichen Aufträgen, des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie des Energiewirtschaftsgesetzes (Thüringer WirtschaftsrechtszuständigkeitsverordnungThürWrzVO –) zur Fussnote [1]

Vom 2. März

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