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TKModG

Artikel 45 Änderung der TK-Transparenzverordnung
(FNA 900-15-9)

Die TK-Transparenzverordnung vom 19. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2977) wird wie folgt geändert: 1.§ TKTRANSPARENZV § 1 wird wie folgt geändert:a)In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „eines öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes, die über einen Zugang zu einem öffentlichen Telekommunikationsnetz Internetzugangsdienste anbieten,“ durch die Wörter „anderer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste

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