TrinkwV 2016
- TrinkwV 2016
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- 5. Abschnitt Überwachung (§§ 18 - 21)
- § 18 Überwachung durch das Gesundheitsamt
- § 19 Umfang der Überwachung
- § 20 Anordnungen des Gesundheitsamtes
- § 20a Überwachung durch die zuständige Behörde im Hinblick auf radioaktive Stoffe
- § 21 Information der Verbraucher und Berichtspflichten