TrZollV
- TrZollV
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Kapitel 4 Handlungen, die keine zweckwidrige Verwendung darstellen (§§ 21 - 24)
- § 21 Beförderung von Waren in der Truppenverwendung
- § 22 Lagerung von Waren in der Truppenverwendung
- § 23 Unentgeltliches Überlassen von Waren in der Truppenverwendung
- § 24 Kommissionsgeschäfte über Kraftfahrzeuge