UmwStG [2002
- UmwStG [2002
- Änderungsverzeichnis
- Inhaltsübersicht (redaktionell)
- Erster Teil Allgemeine Vorschriften zu dem zweiten bis siebten Teil (§§ 1 - 2)
- Zweiter Teil Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person (§§ 3 - 10)
- § 3 Wertansätze in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft
- § 4 Auswirkungen auf den Gewinn der übernehmenden Personengesellschaft
- § 5 Auswirkungen auf den Gewinn der übernehmenden Personengesellschaft in Sonderfällen
- § 6 Gewinnerhöhung durch Vereinigung von Forderungen und Verbindlichkeiten
- § 7 Ermittlung der Einkünfte bei Anteilseignern, die nicht im Sinne des § 17 des Einkommensteuergesetzes beteiligt sind
- § 8 Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft ohne Betriebsvermögen
- § 9 Entsprechende Anwendung von Vorschriften beim Vermögensübergang auf eine natürliche Person
- § 10 Körperschaftsteuerminderung und Körperschaftsteuererhöhung
- Dritter Teil Verschmelzung oder Vermögensübertragung (Vollübertragung) auf eine andere Körperschaft (§§ 11 - 13)
- Vierter Teil Formwechsel einer Kapitalgesellschaft und einer Genossenschaft in eine Personengesellschaft (§ 14)
- Fünfter Teil Aufspaltung, Abspaltung und Vermögensübertragung (Teilübertragung) (§§ 15 - 16)
- Sechster Teil Barabfindung des Minderheitsgesellschafters (§ 17)
- Siebter Teil Gewerbesteuer (§§ 18 - 19)
- Achter Teil Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen (§§ 20 - 23)
- Neunter Teil Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft (§ 24)
- Zehnter Teil Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft (§ 25)
- Elfter Teil Verhinderung von Missbräuchen (§ 26)
- Zwölfter Teil Übergangs-, Schluss- und Ermächtigungsvorschriften (§§ 27 - 28)
- Anlage Kapitalgesellschaften im Sinne des Artikels 3 der Richtlinie 90/434/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen, die Gesellschaften versch