Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen

VergStatVO

Vergabestatistikverordnung | BUND
VergStatVO: Anlage 7 Verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer öffentlicher Auftrag durch einen öffentlichen Auftraggeber oder einen Sektorenauftraggeber
Rechtsstand: 20.11.2024