WaffG
- WaffG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Abschnitt 2 Umgang mit Waffen oder Munition (§§ 4 - 42c)
- Unterabschnitt 6 Obhutspflichten, Anzeige-, Hinweis- und Nachweispflichten (§§ 34 - 39a)
- § 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht
- § 35 Werbung, Hinweispflichten, Handelsverbote
- § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
- § 37 Anzeigepflichten der gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler
- § 37a Anzeigepflichten der Inhaber einer Waffenbesitzkarte oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz und der Inhaber einer nichtgewerbsmäßigen Waffenherstellungserlaubnis
- § 37b Anzeige der Vernichtung, der Unbrauchbarmachung und des Abhandenkommens
- § 37c Anzeigepflichten bei Inbesitznahme
- § 37d Anzeige von unbrauchbar gemachten Schusswaffen
- § 37e Ausnahmen von der Anzeigepflicht
- § 37f Inhalt der Anzeigen
- § 37g Eintragungen in die Waffenbesitzkarte
- § 37h Ausstellung einer Anzeigebescheinigung
- § 37i Mitteilungspflicht bei Umzug ins Ausland und bei Umzug im Ausland
- § 38 Ausweispflichten
- § 39 Auskunfts- und Vorzeigepflicht, Nachschau
- § 39a Verordnungsermächtigung für die Ersatzdokumentation
- Unterabschnitt 6 Obhutspflichten, Anzeige-, Hinweis- und Nachweispflichten (§§ 34 - 39a)