WaffG
- WaffG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Abschnitt 2 Umgang mit Waffen oder Munition (§§ 4 - 42c)
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Voraussetzungen für Waffen- und Munitionserlaubnisse (§§ 4 - 9)
- Unterabschnitt 2 Erlaubnisse für einzelne Arten des Umgangs mit Waffen oder Munition, Ausnahmen (§§ 10 - 12)
- Unterabschnitt 3 Besondere Erlaubnistatbestände für bestimmte Personengruppen (§§ 13 - 20)
- Unterabschnitt 4 Besondere Erlaubnistatbestände für Waffenherstellung, Waffenhandel, Schießstätten, Bewachungsunternehmer (§§ 21 - 28a)
- Unterabschnitt 5 Verbringen und Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes (§§ 29 - 33)
- Unterabschnitt 6 Obhutspflichten, Anzeige-, Hinweis- und Nachweispflichten (§§ 34 - 39a)
- Unterabschnitt 6a Besondere Regelungen zum Umgang mit Salutwaffen und unbrauchbar gemachten Schusswaffen, zur Unbrauchbarmachung von Schusswaffen und zur Aufbewahrung von Salutwaffen (§§ 39b - 39c)
- Unterabschnitt 7 Verbote (§§ 40 - 42c)
- § 40 Verbotene Waffen
- § 41 Waffenverbote für den Einzelfall
- § 42 Verbot des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen; Verordnungsermächtigungen für Verbotszonen
- § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
- § 42b Verbot des Führens von Waffen und Messern im öffentlichen Personenfernverkehr; Verordnungsermächtigung für Verbotszonen
- § 42c Kontrollbefugnis zum Verbot des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen, im öffentlichen Personenfernverkehr und in Verbotszonen