WoBindG
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- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Dritter Abschnitt Beginn und Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ (§§ 13 - 18)
- § 13 Beginn der Eigenschaft „öffentlich gefördert“
- § 14 Einbeziehung von Zubehörräumen, Wohnungsvergrößerung, Umbau
- § 15 Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“
- § 16 Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ bei freiwilliger vorzeitiger Rückzahlung
- § 17 Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ bei Zwangsversteigerung
- § 18 Bestätigung