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WpHG

Wertpapierhandelsgesetz | BUND
WpHG: § 87 Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte, in der Finanzportfolioverwaltung oder als Compliance-Beauftragte; Verordnungsermächtigung
Rechtsstand: 25.07.2025