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WpÜG
Gesamte Vorschrift
WpÜG
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Abschnitt 5 Pflichtangebote (§§ 35 - 39)
§ 35 Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
§ 36 Nichtberücksichtigung von Stimmrechten
§ 37 Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
§ 38 Anspruch auf Zinsen
§ 39 Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 3 und 4
[Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz] | BUND
WpÜG: § 36 Nichtberücksichtigung von Stimmrechten
Rechtsstand: 20.11.2024
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