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WpÜG
Gesamte Vorschrift
WpÜG
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Abschnitt 2 Zuständigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (§§ 4 - 9)
§ 4 Aufgaben und Befugnisse
§ 5 [aufgehoben]
§ 6 [aufgehoben]
§ 7 Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden im Inland
§ 8 Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im Ausland
§ 9 Verschwiegenheitspflicht
§ 6
zur Fussnote
[1]
[aufgehoben]
FussnotenFussnote
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01.01.2013 - 10.06.2021
01.05.2002 - 31.12.2012
01.01.2002 - 30.04.2002
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