ZFdG
- ZFdG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Kapitel 3 Befugnisse (§§ 8 - 83)
- Abschnitt 2 Befugnisse der Behörden des Zollfahndungsdienstes bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie im Rahmen von Sicherungs- und Schutzmaßnahmen (§§ 26 - 70)
- Unterabschnitt 7 Datenübermittlung durch die Behörden des Zollfahndungsdienstes (§§ 65 - 68)
- § 65 Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich
- § 66 Datenübermittlung an zwischen- und überstaatliche Stellen der Europäischen Union und an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- § 67 Datenübermittlung im internationalen Bereich
- § 68 Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe
- Unterabschnitt 7 Datenübermittlung durch die Behörden des Zollfahndungsdienstes (§§ 65 - 68)
- Abschnitt 2 Befugnisse der Behörden des Zollfahndungsdienstes bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie im Rahmen von Sicherungs- und Schutzmaßnahmen (§§ 26 - 70)