Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen
Zollfahndungsdienstgesetz | BUND
ZFdG: § 87 Stellung der oder des Datenschutzbeauftragten und Zusammenarbeit mit der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rechtsstand: 16.02.2025