ZFdG 2002
- ZFdG 2002
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Kapitel 2 Zollkriminalamt (§§ 3 - 23g)
- Abschnitt 2 Befugnisse des Zollkriminalamtes (§§ 6 - 23)
- § 6 Weisungsrecht
- § 7 Datenerhebung und ‑verarbeitung der Zentralstelle
- § 8 Sammlungen personenbezogener Daten der Zentralstelle
- § 9 Sammlungen personenbezogener Daten zur Beobachtung bestimmter Verkehre
- § 10 Sammlungen personenbezogener Daten für Zwecke der Ausschreibung
- § 11 Zollfahndungsinformationssystem
- § 12 Datenschutzrechtliche Verantwortung im Zollfahndungsinformationssystem
- § 13 Unterrichtung der Zentralstelle für das Zollfahndungsinformationssystem
- § 14 Koordination und Lenkung von Ermittlungen
- § 15 Erhebung und Sammlung personenbezogener Daten zur Erfüllung eigener Aufgaben
- § 16 Weitere Befugnisse
- § 17 Verwendung von Daten aus Strafverfahren
- § 18 Datenerhebung durch längerfristige Observationen
- § 19 Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen
- § 20 Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel zum Abhören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes
- § 21 Datenerhebung durch den Einsatz von Privatpersonen, deren Zusammenarbeit mit dem Zollkriminalamt Dritten nicht bekannt ist
- § 22 Eigensicherung durch Einsatz technischer Mittel außerhalb von Wohnungen
- § 22a Eigensicherung durch Einsatz technischer Mittel innerhalb von Wohnungen
- § 23 Befugnisse bei Sicherungs- und Schutzmaßnahmen
- Abschnitt 2 Befugnisse des Zollkriminalamtes (§§ 6 - 23)