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Beck'scher Bilanz-Kommentar
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Handelsgesetzbuch
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Drittes Buch. Handelsbücher
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Dritter Abschnitt. Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften (§ 336 - § 339)
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Vor § 339 Vorlage des Jahresabschlusses. Abschlussprüfung. Feststellung des Jahresabschlusses. Gewinnverwendung
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B. Pflichtprüfung
- I. Ordnungsprüfung und Jahresabschluss/Konzernabschluss
- II. Verbandsprüfung bei Tochtergesellschaften oder bei Wohnungsunternehmen
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B. Pflichtprüfung
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Vor § 339 Vorlage des Jahresabschlusses. Abschlussprüfung. Feststellung des Jahresabschlusses. Gewinnverwendung
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Dritter Abschnitt. Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften (§ 336 - § 339)
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Drittes Buch. Handelsbücher
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Handelsgesetzbuch