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Beck'scher Bilanz-Kommentar
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Handelsgesetzbuch
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Drittes Buch. Handelsbücher
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Dritter Abschnitt. Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften (§ 336 - § 339)
- § 336 Pflicht zur Aufstellung von Jahresabschluß und Lagebericht
- § 337 Vorschriften zur Bilanz
- § 338 Vorschriften zum Anhang
- Vor § 339 Vorlage des Jahresabschlusses. Abschlussprüfung. Feststellung des Jahresabschlusses. Gewinnverwendung
- § 339 Offenlegung
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Dritter Abschnitt. Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften (§ 336 - § 339)
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Drittes Buch. Handelsbücher
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Handelsgesetzbuch