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Beck'scher Bilanz-Kommentar
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Handelsgesetzbuch
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Drittes Buch. Handelsbücher
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Zweiter Abschnitt. Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften
- Erster Unterabschnitt. Jahresabschluß der Kapitalgesellschaft und Lagebericht
- Zweiter Unterabschnitt. Konzernabschluß und Konzernlagebericht
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Dritter Unterabschnitt. Prüfung (§ 316 - § 324 a)
- § 316 Pflicht zur Prüfung
- § 317 Gegenstand und Umfang der Prüfung
- § 318 Bestellung und Abberufung des Abschlußprüfers
- Vor § 319
- § 319 Auswahl der Abschlussprüfer und Ausschlussgründe
- § 319 a Besondere Ausschlussgründe bei Unternehmen von öffentlichem Interesse
- § 319 b Netzwerk
- § 320 Vorlagepflicht. Auskunftsrecht
- § 321 Prüfungsbericht
- § 321 a Offenlegung des Prüfungsberichts in besonderen Fällen
- § 322 Bestätigungsvermerk
- § 323 Verantwortlichkeit des Abschlußprüfers
- § 324 Prüfungsausschuss
- § 324 a Anwendung auf den Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2 a
- Vierter Unterabschnitt. Offenlegung. Prüfung durch den Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers (I. - § 329)
- Fünfter Unterabschnitt. Verordnungsermächtigung für Formblätter und andere Vorschriften (§ 330)
- Sechster Unterabschnitt. Straf- und Bußgeldvorschriften. Zwangsgelder (§ 331 - § 335 b)
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Zweiter Abschnitt. Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften
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Drittes Buch. Handelsbücher
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Handelsgesetzbuch