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Beck'scher Bilanz-Kommentar, 7. A.
VI. Fristwahrung durch Offenlegung in Stufen (Abs 1 S 5)
Ellrott/Hoffmann in Beckscher Bilanz-Kommentar | Handelsgesetzbuch Drittes Buch. Handelsbücher Zweiter Abschnitt. Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften Vierter Unterabschnitt. Offenlegung. Prüfung durch den Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers Vor B. Pflicht zur Einreichung und Bekanntmachung (Abs 1) Rn. 45 - 47 | 7. A. 2010