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Beck'scher Bilanz-Kommentar, 7. A.
Vor § 325 Prüfung durch den Aufsichtsrat. Feststellung des Jahresabschlusses. Billigung des IFRS-Einzelabschlusses. Billigung des Konzernabschlusses. Gewinnverwendung (I. - § 325)
Ellrott/Hoffmann in Beckscher Bilanz-Kommentar | Handelsgesetzbuch Drittes Buch. Handelsbücher Zweiter Abschnitt. Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften Vierter Unterabschnitt. Offenlegung. Prüfung durch den Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers Rn. 1 - 130 | 7. A. 2010