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Beck'scher Bilanz-Kommentar
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Handelsgesetzbuch
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Drittes Buch. Handelsbücher
- Erster Abschnitt. Vorschriften für alle Kaufleute
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Zweiter Abschnitt. Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften
- Erster Unterabschnitt. Jahresabschluß der Kapitalgesellschaft und Lagebericht
- Zweiter Unterabschnitt. Konzernabschluß und Konzernlagebericht
- Dritter Unterabschnitt. Prüfung (§ 316 - § 324 a)
- Vierter Unterabschnitt. Offenlegung. Prüfung durch den Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers (I. - § 329)
- Fünfter Unterabschnitt. Verordnungsermächtigung für Formblätter und andere Vorschriften (§ 330)
- Sechster Unterabschnitt. Straf- und Bußgeldvorschriften. Zwangsgelder (§ 331 - § 335 b)
- Dritter Abschnitt. Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften (§ 336 - § 339)
- Vierter Abschnitt. Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige
- Fünfter Abschnitt. Privates Rechnungslegungsgremium; Rechnungslegungsbeirat (§ 342 - § 342 a)
- Sechster Abschnitt. Prüfstelle für Rechnungslegung (§ 342 b - § 342 e)
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Drittes Buch. Handelsbücher
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Handelsgesetzbuch