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Beck'scher Bilanz-Kommentar, 8. A.
bb) Gegenstand und Umfang der Prüfung.
Ellrott/Hoffmann in Beckscher Bilanz-Kommentar | Vor § 325 Prüfung durch den Aufsichtsrat. Feststellung des Jahresabschlusses. Billigung des IFRS-Einzelabschlusses. Billigung des Konzernabschlusses. Gewinnverwendung Rn. 21 - 25 | 8. A. 2012