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Beck'scher Bilanz-Kommentar
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Handelsgesetzbuch
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Drittes Buch. Handelsbücher
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Zweiter Abschnitt. Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften
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Vierter Unterabschnitt. Offenlegung. Prüfung durch den Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers (§ 325 - § 329)
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Vor § 325 Prüfung durch den Aufsichtsrat. Feststellung des Jahresabschlusses. Billigung des IFRS-Einzelabschlusses. Billigung des Konzernabschlusses. Gewinnverwendung
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Vorschriften für AG und KGaA
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D. Gewinnverwendung (§ 174 AktG)
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§ 174 AktG [Gewinnverwendung]
- 1. Zuständigkeit der Hauptversammlung (Abs 1)
- 2. Beschluss über die Gewinnverwendung (Abs 2)
- 3. Inhalt des Gewinnverwendungsbeschlusses
- 4. Folgen des Gewinnverwendungsbeschlusses (Abs 3)
- 5. Die Gewinnverwendung bei der KGaA
- 6. Nichtigkeit und Anfechtbarkeit des Gewinnverwendungsbeschlusses
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§ 174 AktG [Gewinnverwendung]
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D. Gewinnverwendung (§ 174 AktG)
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Vorschriften für AG und KGaA
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Vor § 325 Prüfung durch den Aufsichtsrat. Feststellung des Jahresabschlusses. Billigung des IFRS-Einzelabschlusses. Billigung des Konzernabschlusses. Gewinnverwendung
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Vierter Unterabschnitt. Offenlegung. Prüfung durch den Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers (§ 325 - § 329)
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Zweiter Abschnitt. Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften
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Drittes Buch. Handelsbücher
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Handelsgesetzbuch