Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen
Beck'scher Bilanz-Kommentar, 8. A.
Erster Unterabschnitt. Ergänzende Vorschriften für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (§§ 340–340 o)
Förschle in Beckscher Bilanz-Kommentar | Handelsgesetzbuch Drittes Buch. Handelsbücher Vierter Abschnitt. Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige | 8. A. 2012