-
Böcking/Gros/Oser/Thormann, Beck'sches Handbuch der Rechnungslegung
-
B Rechnungslegung der einzelnen Unternehmung
-
B 20 Bilanz
-
B 200 Gliederung der Bilanz
-
III. Mindestgliederung der Bilanz der publizitätspflichtigen Unternehmen
-
2. Art und Zahl der gesondert auszuweisenden Posten
- a) Mindestgliederung der kleinen Kapitalgesellschaften, kleinen Kapitalgesellschaften & Co., kleinen Genossenschaften und Kleinstkapitalgesellschaften sowie -genossenschaften
- b) Mindestgliederung der mittelgroßen Kapitalgesellschaften, mittelgroßen Kapitalgesellschaften & Co. und mittelgroßen Genossenschaften
- c) Mindestgliederung der großen Kapitalgesellschaften, großen Kapitalgesellschaften & Co. und großen Genossenschaften sowie der unter das PublG fallenden Unternehmen
-
2. Art und Zahl der gesondert auszuweisenden Posten
-
III. Mindestgliederung der Bilanz der publizitätspflichtigen Unternehmen
-
B 200 Gliederung der Bilanz
-
B 20 Bilanz
-
B Rechnungslegung der einzelnen Unternehmung