§ 33 Inländische Immobilienerträge und sonstige inländische Einkünfte ohne Steuerabzug
(1) Die Steuerpflicht für die inländischen Immobilienerträge eines Spezial-Investmentfonds entfällt, wenn der Spezial-Investmentfonds auf ausgeschüttete oder ausschüttungsgleiche