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§ 33  Inländische Immobilienerträge und sonstige inländische Einkünfte ohne Steuerabzug

(1) Die Steuerpflicht für die inländischen Immobilienerträge eines Spezial-Investmentfonds entfällt, wenn der Spezial-Investmentfonds auf ausgeschüttete oder ausschüttungsgleiche


Zitiervorschlag:
BeckOK InvStG/Wolny, 8. Ed. 1.12.2020, InvStG § 33 Rn. 1-221
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