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§ 15 Ermittlung des Einkommens bei Organschaft

1Bei der Ermittlung des Einkommens bei Organschaft gilt abweichend von den allgemeinen Vorschriften Folgendes: 1. 1Ein Verlustabzug im Sinne des § ESTG § 10d des Einkommensteuergesetzes ist bei der Organgesellschaft nicht zulässig. 2Satz 1 steht einer Anwendung von § ESTG § 3a des Einkommensteuergesetzes nicht entgegen.


Zitiervorschlag:
BeckOK KStG/Pohl, 8. Ed. 1.12.2020, KStG § 15 Rn. 1-405
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