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§ 17 Änderung der Bemessungsgrundlage

(1) 1Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geändert, hat der Unternehmer,


Zitiervorschlag:
BeckOK UStG/Meyer, 26. Ed. 5.10.2020, UStG § 17
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