§ 25f Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung
(1) Sofern der Unternehmer wusste oder hätte wissen
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Zitiervorschlag:
BeckOK UStG/Böllmann, 32. Ed. 6.3.2022, UStG § 25f Rn. 1-37.1