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Blümich
Körperschaftsteuergesetz (KStG)
Vierter Teil. Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen und Entstehung und Veranlagung (§ 27 - § 32a)
§ 27 Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen
I. Allgemeines
II. Das steuerliche Einlagekonto (Abs. 1)
III. Die gesonderte Feststellung des Bestands des stl. Einlagekontos (Abs. 2)
IV. Bescheinigung über die Minderung des stl. Einlagekontos (Abs. 3)
V. Ausstellung der Bescheinigung durch ein inl. Kreditinstitut (Abs. 4)
VI. Fehlerhafte Bescheinigungen und ihre Folgen (Abs. 5)
VII. Mehr- und Minderabführungen bei Organschaft (Abs. 6)
VIII. Sinngemäße Anwendung der Abs. 1 bis 6 (Abs. 7)
IX. Berücksichtigung der Einlagenrückgewähr bei EU-Kapitalgesellschaften (Abs. 8)
§ 28 Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital und Herabsetzung des Nennkapitals
§ 29 Kapitalveränderungen bei Umwandlungen
§ 30 Entstehung der Körperschaftsteuer
§ 31 Steuererklärungspflicht, Veranlagung und Erhebung der Körperschaftsteuer
§ 32 Sondervorschriften für den Steuerabzug
§ 32a Erlass, Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden bei verdeckter Gewinnausschüttung oder verdeckter Einlage
Blümich, EStG, KStG, GewStG, Nebengesetze
§ 27 Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen
Oellerich in Blümich | KStG § 27 Rn. 1-90 | 143. EL August 2018
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