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Blümich
Körperschaftsteuergesetz (KStG)
Vierter Teil. Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen und Entstehung und Veranlagung (§ 27 - § 32a)
§ 27 Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen
§ 28 Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital und Herabsetzung des Nennkapitals
§ 29 Kapitalveränderungen bei Umwandlungen
I. Allgemeines
II. Umwandlungsfälle i. S. des § 1 UmwG, Abs. 1
III. Verschmelzungsfälle, Abs. 2
IV. Aufspaltungs- oder Abspaltungsfälle, Abs. 3
V. Übergang des Vermögens durch Abspaltung auf eine PersGes, Abs. 3 S. 4
VI. Anpassung des Nennkapitals, Abs. 4
VII. Sinngemäße Anwendung der Abs. 1–6 auf andere Körperschaften und Personenvereinigungen
VIII. Grenzüberschreitende Verschmelzung, Abs. 6
§ 30 Entstehung der Körperschaftsteuer
§ 31 Steuererklärungspflicht, Veranlagung und Erhebung der Körperschaftsteuer
§ 32 Sondervorschriften für den Steuerabzug
§ 32a Erlass, Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden bei verdeckter Gewinnausschüttung oder verdeckter Einlage
Blümich, EStG, KStG, GewStG, Nebengesetze
§ 29 Kapitalveränderungen bei Umwandlungen
Oellerich in Blümich | KStG § 29 Rn. 1-33 | 143. EL August 2018
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