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Blümich
Gesetz über Sonderabschreibungen und Abzugsbeträge im Fördergebiet (Fördergebietsgesetz) (§ 1 FoerdG - § 8 FördG)
§ 7 Abzugsbetrag bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
1. Überblick
2. Räumlicher Geltungsbereich
3. Aufwendungen am eigenen Gebäude
4. Abzug wie Sonderausgaben
5. Einzelne Voraussetzungen der Abziehbarkeit
6. Miteigentümer
7. Gemischte Nutzung
8. Übergang zur Einkunftserzielung
9. Selbständige Gebäudeteile
Blümich, EStG, KStG, GewStG, Nebengesetze
4. Abzug wie Sonderausgaben
Stuhrmann in Blümich | FördG § 7 Rn. 13, 14 | 144. EL Oktober 2018
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