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Blümich
Umwandlungssteuergesetz 2006
Vorbemerkungen zum Umwandlungssteuergesetz 2006
Erster Teil. Allgemeine Vorschriften (§ 1 - § 2)
Zweiter Teil. Vermögensübergang bei Verschmelzung auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person und Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft (§ 3 - § 10)
Dritter Teil. Verschmelzung oder Vermögensübertragung (Vollübertragung) auf eine andere Körperschaft (§ 11 - § 14)
Vierter Teil. Aufspaltung, Abspaltung und Vermögensübertragung (Teilübertragung) (§ 15 - § 17)
Fünfter Teil. Gewerbesteuer (§ 18 - § 19)
Sechster Teil. Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft und Anteilstausch (§ 20 - § 23)
Siebter Teil. Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft (§ 24)
Achter Teil. Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft (§ 25)
§ 25 Entsprechende Anwendung des Sechsten Teils
Neunter Teil. Verhinderung von Missbräuchen (§ 26)
Zehnter Teil. Anwendungsvorschriften und Ermächtigung (§ 27 - § 28)
Blümich, EStG, KStG, GewStG, Nebengesetze
Achter Teil. Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft (§ 25)
Blümich | Umwandlungssteuergesetz 2006 Achter Teil. | 144. EL Oktober 2018
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