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Blümich
Körperschaftsteuergesetz (KStG)
Sechster Teil. Sondervorschriften für den Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren (§ 36 - § 40)
§ 36 Endbestände
§ 37 Körperschaftsteuerguthaben und Körperschaftsteuerminderung
§ 38 Körperschaftsteuererhöhung
§ 39 Einlagen der Anteilseigner und Sonderausweis
§ 40 Umwandlung, Liquidation und Verlegung des Sitzes
I. Allgemeines
II. Übergang bei Verschmelzungen, Abs. 1
III. Übergang bei Spaltungen, Abs. 2
IV. Übergang auf eine steuerbefreite Körperschaft oder eine juristische Person des öffentl. Rechts, Abs. 3
V. Liquidation, Abs. 4
VI. Vermögensübergang auf eine nicht unbeschränkt stpfl. Körperschaft im Wege der Umwandlung und Beendigung der unbeschränkten Stpfl durch Verlegung des Sitzes oder der Geschäftsleitung – Drittstaatenfälle –, Abs. 5
VII. Grenzüberschreitende Umwandlung und Sitzverlegung im EU-Raum, Abs. 6
Blümich, EStG, KStG, GewStG, Nebengesetze
§ 40 Umwandlung, Liquidation und Verlegung des Sitzes
Danelsing in Blümich | KStG § 40 Rn. 1-23 | 146. EL Februar 2019
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