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§ 2 Begriffsbestimmungen

EL 146 Februar 2019 (1) Die Begriffsbestimmungen des Kapitalanlagegesetzbuchs gelten entsprechend, soweit sich keine abweichenden Begriffsbestimmungen aus diesem Gesetz ergeben. (2) Ein inländischer Investmentfonds ist ein Investmentfonds, der dem inländischen Recht unterliegt. (3) Ein ausländischer Investmentfonds ist ein Investmentfonds,

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