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Blümich
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Investmentsteuergesetz 2018 (InvStG 2018)
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Kapitel 3. Spezial-Investmentfonds
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Abschnitt 2. Besteuerung des Anlegers eines Spezial-Investmentfonds (§ 34 - § 51)
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§ 42 Steuerbefreiung von Beteiligungseinkünften und inländischen Immobilienerträgen
- I. Allgemeines
- II. Anwendbarkeit des Teileinkünfteverfahrens nach § 3 Nr. 40 EStG (Abs. 1)
- III. Anwendbarkeit des Beteiligungsprivilegs für Körperschaften nach § 8b KStG (Abs. 2)
- IV. Ausnahmen: Kapitalerträge aus einer steuerlich nicht vorbelasteten Körperschaft (Abs. 3)
- V. Teilfreistellungen für ausgeschüttete oder ausschüttungsgleiche Erträge, in denen inländische Beteiligungseinnahmen enthalten sind (Abs. 4)
- VI. Teilfreistellungen für ausgeschüttete oder ausschüttungsgleiche Erträge, in denen inländische Immobilienerträge oder sonstige inländische Einkünfte enthalten sind (Abs. 5)
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§ 42 Steuerbefreiung von Beteiligungseinkünften und inländischen Immobilienerträgen
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Abschnitt 2. Besteuerung des Anlegers eines Spezial-Investmentfonds (§ 34 - § 51)
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Kapitel 3. Spezial-Investmentfonds
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Investmentsteuergesetz 2018 (InvStG 2018)