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Blümich, EStG, KStG, GewStG, Nebengesetze
V. Teilfreistellungen für ausgeschüttete oder ausschüttungsgleiche Erträge, in denen inländische Beteiligungseinnahmen enthalten sind (Abs. 4)
Brandl in Blümich | InvStG 2018 § 42 Rn. 27-31 | 151. EL März 2020